Informationen zum eDampfen

23.04.2012
"Oberverwaltungsgericht NRW untersagt Gesundheitsministerin Warnungen vor E Zigaretten

Mit Beschluss vom 23. April 2012 hat das Oberverwaltungsgericht dem Land Nordrhein-Westfalen durch einstweilige Anordnung die in einer "Pressemeldung" vom 16. Dezember 2011 enthaltenen Warnungen vor E Zigaretten untersagt.

aus der Mitteilung von Justiz-NRW.de: " .... Danach seien die in der "Pressemeldung" und in dem Erlass enthaltenen Äußerungen rechtswidrig. Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz....

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar."

Quelle: www.justiz.nrw.de/Mitteilungen/pe_ovg_23_04/index.php

 

 

 

 

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