Altgeräte-Entsorgung + Batterieverordnung + Verpackungsverordnung

Altgeräte-Entsorgung + Batterieverordnung + Verpackungsverordnung

Gesetzlicher Hinweis zur Batterieverordnung:

Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z. B. zum Betrieb von der auf dieser Website angebotenen Waren dienen. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten -, an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab. Die Batterierücknahmegewährleistung erfolgt über GRS Batterien (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien). Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der im Impressum angegebenen Adresse unentgeltlich zurückgeben oder per Post an uns zurücksenden. Der Verkäufer erstattet Ihnen auf jeden Fall das Briefporto für den Rückversand Ihrer Altbatterie.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

= Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden

  • Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
  • Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
  • Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Unsere Großhändler sind bei der Stiftung EAR registriert.

Weitere Hinweise zur Batterieverordnung finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit oder unter folgenden Adresse: www.bmu.de

Gesetzlicher Hinweis zur Altgeräte-Entsorgung:

Entsprechend der europäischen Gesetzgebung ist es verboten, elektrische und elektronische Geräte über den Hausmüll zu entsorgen. Die elektrische Zigarette, das Ladegerät sowie die Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Bitte entsorgen Sie daher die Geräte über eine Rücknahmestelle für Elektronikschrott bei Ihrer Gemeinde. Nur so ist eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt.

Bitte beachten Sie auch die gesonderten Hinweise zur Batterieverordnung!

Gesetzlicher Hinweis zur Verpackungsverordnung

Hersteller und/oder Vertreiber von Verpackungen unterliegen den Verpflichtungen der Verpackungsverordnung (VerpackV).

Als Versandmaterial werden gemäß EN 13432 zertifizierte, kompostierbare, biologisch abbaubare Bio-(kunststoff) Versandverpackungen eingesetzt. Dieses Verpackungsmaterial ist gemäß §16 Verpackungsverordnung von der Rücknahmepflicht resultierend aus §6 und 7 Verpackungsverordnung bis einschließlich 31.12.2012 befreit. Sie können dieses Versandmaterial einfach über den Kompost oder die Biotonne entsorgen.
WICHTIG: Bitte vermischen Sie diese Verpackungen NICHT mit herkömmlichen Plastikmüll.

Für Versandverpackungen, die nicht gemäß EN 13432 zertifiziert sind und wir gemäß der 5. Novelle der Verpackungsordnung von 2009 zur Lizenzierung der anfallenden Verkaufsverpackungen verpflichtet sind, sind wir zertifiziert (ID 2012 10575).

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